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Eine Frau und ein Mann sitzen an einem Monitor

Wichtige Informationen zur Umstellung der Kontoabrechnung auf E-Rechnung

Ab dem 01. Januar 2027 stellen wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben unsere Konto- und Darlehensabrechnungen für Firmenkunden auf E-Rechnung um.

Das bedeutet für Sie

  • Die Abrechnungen erhalten Sie künftig ausschließlich in Ihrem elektronischen Postfach oder über Ihre Zahlungsverkehrssoftware (HBCI/FinTS oder EBICS).
  • Eine postalische Zustellung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
  • Für den Zugriff benötigen Sie einen Online-Zugang.

 

Bitte erledigen Sie rechtzeitig

  • Prüfen Sie, ob für Sie bereits ein Online-Zugang eingerichtet ist und Sie hierüber Ihre Geschäftskonten verwalten können.
  •  Falls noch nicht vorhanden, richten Sie diesen zeitnah ein.


Hinweis für Unternehmen: Der Online-Zugang für juristische Personen (z. B. GmbH) wird nicht für das Unternehmen eingerichtet, sondern für eine vertretungs- oder verfügungsberechtigte natürliche Person.

Fragen und Antworten zur Umstellung der Kontoabrechnung auf E-Rechnung

: Welche Kontoarten sind von der Umstellung auf E-Rechnung betroffen?

Die Umstellung auf E-Rechnung gilt für Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten

Bekommen Privatkunden auch eine E-Rechnung?

Ja, wenn die Kontoauszüge bereits in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Im Wesentlichen ergeben sich hierdurch keine Änderungen.

: Wann werden die Kontoabrechnungen als E-Rechnungen zur Verfügung gestellt?

Die Kontoabrechnungen werden als E-Rechnung wie gewohnt in der Regel monatlich zum Monatsultimo zur Verfügung gestellt.

In welchem Format werden die E-Rechnungen zur Verfügung gestellt?

Es wird grundsätzlich das hybride ZUGFeRD-Format verwendet, das die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllt. Die Rechnung besteht aus einer menschenlesbaren PDF-Datei sowie einer maschinenlesbaren XML-Datei, die in die PDF eingebettet ist.

Wo können Kontoabrechnungen im OnlineBanking bzw. in der VR Banking App eingesehen werden?

Die E-Rechnungen werden automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt.

Wie erfolgt der Abruf mit einer Zahlungsverkehrssoftware via HBCI/FinTS?

Für den Abruf richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware für jedes betroffene Konto einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel entspricht dies der Auftragsart HKEKA.

Profi cash

  • Datentransfer > Job erstellen > Elektronische Kontoauszüge abholen
  • Als Ausgabeformat „PDF“ auswählen
  • Der Abrufauftrag wird anschließend in der Datenübertragung angezeigt

BankingManager

  • In der Umsatzübersicht des jeweiligen Kontos auf den Reiter „Kontoauszüge“ wechseln
  • Schaltfläche „Kontoauszüge abrufen“ auswählen

Alternativ kann unter dem Reiter „Kontoverwaltung“ ein automatischer Abruf eingerichtet werden.

Wie werden Kontoabrechnungen über eine Zahlungsverkehrssoftware per EBICS abrufen?

Richten Sie hierzu in Ihrem Programm einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel ist hierfür die Auftragsart BKI zu verwenden.

Profi cash

  • Datentransfer > Job erstellen > Datei senden/holen
  • Bei den entsprechenden Auftraggeberkonten die Auftragsart „BKI – Kontobezogene Informationen (PDF) abholen“ auswählen
  • Anschließend wird der Abrufauftrag in der Datenübertragung angezeigt

Kann die E-Rechnung über ein Service-Rechen-Zentrum (SRV) abgerufen werden?

Dies ist seitens der Deutschen Kreditwirtschaft derzeit nicht vorgesehen.

Ist dieser Service mit zusätzlichen Kosten verbunden?

Nein, für diesen Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.


Welche Auswirkungen hat die Umstellung der Kontoabrechnung auf Ihre Kontoauszüge?

Die Umstellung der Kontoabrechnung hat keine Auswirkungen auf den Erhalt der Kontoauszüge. Diese erhalten Sie weiterhin wie gewohnt.

Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus den Abruf Ihrer Kontoauszüge in elektronischer Form. Bei Umstellungsbedarf sprechen Sie uns gerne an.

Was passiert, wenn die elektronischen Kontoabrechnungen nicht abgerufen werden?

Die E-Rechnungen werden im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort aufbewahrt. Sie können somit auch nachträglich jederzeit eingesehen und abgerufen werden.

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