Die Bundesregierung hat durch die Ratifizierung des Wachstumschancengesetzes am 22. März 2024 eine erhöhte Abschreibung für neu zu errichtenden Wohnraum eingeführt und somit für eine höhere steuerliche Begünstigung beim Kauf von Neubauimmobilien gesorgt. Die degressive AfA beinhaltet höhere Abschreibungssätze und soll so den Wohnungsneubau als Kapitalanlage wieder attraktiver machen.
Das Wachstumschancengesetz
Was ist die degressive AfA?
Die Abkürzung AfA steht für Absetzung für Abnutzung und wird umgangssprachlich auch als Abschreibung bezeichnet. Sie ist im § 7 Abs. 5 EstG geregelt und Teil des Wachstumschancengesetzes. Es gibt verschiedene Arten von AfAs für Wohngebäude: die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung.
Bei der linearen Abschreibung wird über den kompletten Zeitraum ein fester Prozentsatz abgeschrieben. Dieser liegt derzeit für Bestandsimmobilien bei 2 Prozent mit einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren. Für Neubauimmobilien betrug die lineare AfA bisher 3 Prozent für eine Dauer von 33 Jahren. Die lineare Abschreibung ist die derzeit gültige Abschreibungsform für Wohngebäude.
Die lineare Abschreibung soll nun von der degressiven AfA abgelöst werden. Wer eine Immobilie zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 kauft oder mit dem Bau beginnt, kann die Investitionssumme mit 5 % degressiv abschreiben. Hierfür müssen Immobilienkauf und Übergabe spätestens in das Jahr der Fertigstellung der Immobilie fallen. Dabei verringert sich der abschreibungsfähige Restwert der Immobilie von Jahr zu Jahr, ist also degressiv.
Welche Vorteile hat die degressive Abschreibung für Wohngebäude?
Durch den erhöhten Prozentsatz der degressiven Abschreibung von 5 statt wie bisher 3 Prozent sinkt die Steuerlast für Immobilieneigentümer und die Rendite von Neubauwohnungen als Kapitalanlage steigt aufgrund jener Steuervergünstigungen. Wenn die Investitionskosten schneller abgeschrieben werden können, kann auch wieder schneller und mehr in neuen Wohnraum investiert werden.
Durch die steuerlichen Anreize sollen wieder mehr Neubauprojekte entstehen und so dem herrschenden Wohnraummangel entgegengewirkt werden.
Die Voraussetzungen für die degressive AfA im Überblick:
- Immobilie wird nicht selbst genutzt, sondern vermietet
- Es handelt sich um eine Neubauimmobilie
- Baubeginn und Immobilienkauf nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029
- Erwerb und Übergabe bis spätestens Jahres Ende des Jahres der Fertigstellung
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