Aktuelle Informationen für unsere Firmenkunden

Die Volksbank in Schaumburg steht ihren Kunden in dieser Zeit zur Seite. Regionale Unternehmen sind von der aktuellen Situation mitunter stark betroffen. Neben dem Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter räumt die Volksbank einen besonderen Stellenwert der sofortigen Unterstützung ihrer Firmenkunden, Geschäftskunden und Freiberufler bei den zu erwartenden Liquiditätsengpässen ein.

 

Die zum Teil extremen Belastungen für die heimischen Unternehmen können in den betreffenden Branchen zu außergewöhnlichen zusätzlichen Liquiditätsbedarfen führen. Aus staatlicher Sicht wurden umfangreiche Hilfspakete für Unternehmen erarbeitet. Wir werden unseren Kunden weiterhin als kompetenter Ansprechpartner zur Seite stehen. Gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen wird es uns gelingen, Lösungen zu finden, um die Wirtschaft bestmöglich durch Unternehmenskredite und Liquidität zu unterstützen.

 

Die Dauer der Krise ist für die Wirtschaft nicht absehbar, wir werden mit den betroffenen Unternehmen die Liquiditätsbedarfe ermitteln und mögliche staatliche Lösungsoptionen wie z. B. KfW-Mittel mit einbeziehen. Der entstehende Liquiditätsbedarf soll so unbürokratisch wie möglich bereitgestellt werden, um die Auswirkungen für unsere Kunden möglichst gering zu halten.  


Die nachfolgenden Informationen haben wir sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.


Weitere Informationen

Allgemein

Für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen und ggf. Beantragung von Krediten benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen auf digitalem Wege:

  • Wirtschaftliche Unterlagen
    z.B. letzter Jahresabschluss, aktuelle BwA inkl. Summen- und Saldenliste, eine Vermögensaufstellung, sowie aktuelle Einkommenssteuererklärung und -bescheid
  • Liquiditätsbedarf inkl. Soll/Ist-Abgleich für max 18 Monate
    Anhand von Vergleichen zu Vorjahren
  • Ggf. Unterlagen zu bestehenden oder neuen Sicherheiten
Tilgungsaussetzung

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise kurzfristig in Liquiditätsengpässe kommen, können unter bestimmten Voraussetzungen befristete Tilgungsaussetzungen ihrer Darlehen beantragen.

Bei Bedarf einer Tilgungsaussetzung kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater.

Förderkredite der KfW

Neben diesen unmittelbar liquiditätsschonenden Maßnahmen erweitert die Bundesregierung die Förderkredite der KfW und die Bürgschaftsprogramme der Länder:

  • KfW-Kreditprogramme für Unternehmen: 
    Sie können ab sofort über unsere Volksbank die Fördermittel des Bundes bei der KfW-Bank beantragen, sofern Ihr Unternehmen bis zum 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten geraten ist. Wir beraten Sie gern!
    Weitere Informationen zu den angepassten Kreditprogrammen finden Sie hier.
Förderprogramme der N-Bank für niedersächsische Unternehmen

Das Land und die NBank sind in intensiven Planungen von zwei Förderprogrammen die Soforthilfen für Unternehmen bieten. Für beide Förderprogramme wird eine Antragsstellung ab Mittwoch, 25.03.2020 möglich sein.

Es wird die Einführung folgender Programme geplant:

 

1. Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

2. Zuschuss des Landes für Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Für beide Förderprogramme wird eine Antragstellung ab Mittwoch, 25.03.2020 möglich sein.

 

R+V Versicherung

Über unseren Verbundpartner R+V Versicherung gibt es die Möglichkeit, Waren- und Forderungsrisiken über beispielsweise eine Warenkredit- und Forderungsausfallversicherung zu begrenzen.

 

Bei Rückfragen dazu kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater.

Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld

Es wurden seitens der Bundesagentur für Arbeit verschiedene Regelungen zur Kurzarbeit im Zusammenhang mit der Corona-Krise verabschiedet. Ausführliche Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier.

Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz hat verschiedene Punkte für eine steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen beschlossen. Die Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BMJV.

Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz

Die Kassenärtztliche Bundesvereinigung bietet umfangreiche Informationen zum Umgang mit dem Coronas-Virus an. Informationen finden Sie hier.

 

Weitere öffentliche Maßnahmen

Kernpunkte der Soforthilfen des BMWi:

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.
Weitere öffentliche Maßnahmen finden Sie hier:
 

Homepage des niedersächsischen Finanzministeriums

Weitere Informationen

Bundeswirtschaftministerium

 
Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona-Virus hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Hotline unter 030 18615 1515 (von 9.00 bis 17.00 Uhr) eingerichtet. Eine weitere Hotline gibt es beim Wirtschaftsministerium des Landes Niedersachsen, die Sie unter 0511 120 5757 (von 8:00 bis 20:00 Uhr) erreichen.
 
 

Robert Koch-Institut

Informationen zur aktuellen Risikolage finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI).  

Gesundheitsamt Schaumburg

Informationen vom örtlichen Gesundheitsamt finden sie unter Gesundheitsamt Landkreis Schaumburg.