Mit dem Jahreswechsel sind wieder viele Neuerungen in Kraft getreten: Der Staat hat die Zuschüsse für Bausparverträge erhöht und die Möglichkeit, Baukindergeld zu beantragen, bis Ende März 2021 verlängert. Ansgar Haverkamp, Baufinanzierungsexperte und Vorstandsstab der Volksbank in Schaumburg, erläutert im Interview wie die Förderungen im Einzelnen aussehen.
Neuerungen bei staatlichen Zuschüssen - Volksbank in Schaumburg informiert
Wohnungsbauprämie auf 10 Prozent erhöht/ Baukindergeld verlängert
Was steckt hinter der Erhöhung der Wohnungsbauprämie
Ab 2021 hat der Staat die Wohnungsbauprämie von bis dahin 8,8 Prozent auf 10 Prozent erhöht. Das bedeutet: Bausparer erhalten künftig zehn Prozent Prämie auf jährliche Sparleistungen. Für Alleinstehende gibt es jährlich maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital, für Ehepaare sogar bis zu 140 Euro für 1.400 Euro Gespartes. Diese höheren Prämien gelten auch für laufende Bausparverträge. Noch dazu steigen die Einkommensgrenzen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie deutlich an. Damit setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für die Wohneigentumsbildung.
Wie viel darf ich verdienen, um förderberechtigt zu sein?
Angehoben wurde die Einkommensgrenze für die Förderberechtigung: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro und für Verheiratete ist der Grenzwert von 51.200 auf 70.000 Euro angestiegen. Damit profitieren künftig mehr Bürger von der staatlichen Unterstützung.
Was verbirgt sich hinter dem Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine staatliche Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum. Mit bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt der Staat Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände. Das entsprechende Gesetz wurde 2018 eingeführt und sollte ursprünglich zum 31. Dezember 2020 auslaufen.
Und jetzt kann Baukindergeld noch bis Ende März beantragt werden?
Ja, das sind gute Nachrichten für Familien, die erstmalig ein Haus kaufen oder bauen wollen. Da durch die Corona-Krise viele Baugenehmigungen erst später erteilt werden, hat die Bundesregierung die Frist für das Baukindergeld um drei Monate verlängert. Das heißt: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen.
Weitere Informationen zu staatlichen Zuschüssen erhalten Interessierte bei den Finanzierungsexperten der Volksbank in Schaumburg. Termine können telefonisch unter 05722 204-0 vereinbart werden.