Für Familien mit Kindern ist der Traum vom eigenen Haus jetzt näher gerückt: Der Staat fördert mit Baukindergeld Ihr erstes selbstgenutztes Wohneigentum.
Mit Baukindergeld ins eigene Wohnglück - jetzt staatliche Zuschüsse sichern!
Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Einen Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit minderjährigen Kindern. Es wird über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren gezahlt. Pro Kind gibt es jährlich 1.200 Euro
– das ergibt somit eine Gesamtsumme von maximal 12.000 Euro pro Kind.
Weitere Voraussetzungen sind:
• Notariell geschlossene Kaufverträge oder Baugenehmigungen, die zwischen dem 1. Januar 2018 (rückwirkend) und dem 31. Dezember 2020 neu abgeschlossen bzw. erteilt werden.
• Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 75.000 Euro nicht übersteigen, zusätzlich gibt es einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro für jedes Kind.
• Die Antragsteller – also die Eltern – müssen Kindergeld beziehen bzw. einen Kinderfreibetrag erhalten.
Wie kann das Baukindergeld beantragt werden?
Unsere Experten erläutern Ihnen, wie Sie Baukindergeld beantragen und es optimal in Ihre Finanzierung einbauen können.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen. Gerne können Sie auch einen Beratungstermin unter der Rufnummer 05722 204-0 vereinbaren.
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