Wir laden unsere Mitglieder herzlich zur Teilnahme an unserer Online-Vertreterwahl 2023 ein
Die Vertreterwahl erfolgt alle vier Jahre. Während dieses Zeitraums nehmen die Vertreter in der Vertreterversammlung - dem wichtigsten Gremium unserer Genossenschaft - die Interessen unserer Mitglieder wahr.
Innerhalb der Vertreterversammlung werden wichtige Entscheidungen für die Bank getroffen. Sie genehmigt unter anderem den Jahresabschluss, entscheidet darüber, wie der Gewinn der Bank verwendet wird und bestimmt die Besetzung des Kontrollgremiums. Unsere Mitglieder bestimmen die Vertreter ihrer Volksbank. Die Wahl verläuft dabei demokratisch. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es besitzt.
Bekanntmachung: Auslage der Wahlliste zur Vertreterwahl ab dem 12.01.2023
Gemäß § 26 d unserer Satzung sind alle Mitglieder unserer Bank wahlberechtigt, die bis zur Bekanntmachung in die Mitgliederliste eingetragen sind. Die Wahl wird in Form einer Listenwahl durchgeführt, bei der die wahlberechtigten Mitglieder die vom Wahlausschuss der Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten wählen können. Um eine besonders einfache und bequeme Stimmabgabe zu ermöglichen, haben wir ein Online-Wahlportal eingereichtet. In einem passwortgeschützten Bereich können alle wahlberechtigten Mitglieder ihre Stimme abgeben. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten diese rechtzeitig vor der Wahl mit einer Wahleinladung in Textform.
Die vom Wahlausschuss in seiner Sitzung vom 11.01.2023 aufgestellte Wahlliste wird vom heutigen Tage an in allen personenbesetzen Geschäftsstellen* der Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG zu den üblichen Geschäftszeiten für die Dauer von vier Wochen zur Einsicht durch die Mitglieder ausgelegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Abteilung Vorstandsstab der Volksbank.
Weitere Wahllisten (Liste mit 442 Vertretern und mindestens 20 Ersatzvertretern) können gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung eingereicht werden. Hierzu bedarf es der Unterschriften von mindestens 150 Mitgliedern. Das Auslegen weiterer Listen ist nicht erneut bekanntzumachen.
Der Wahlausschuss hat die Durchführung eines elektronischen Wahlverfahrens (Online-Vertreterwahl) nach § 6 b der Wahlordnung beschlossen. Die Wahl findet online statt.
Rinteln, 12. Januar 2023 Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG
Dr. Uwe Homeyer
Vorsitzender des Wahlausschusses